Schwangerenvorsorge
Als Schwangere haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtline des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Die Vorsorgeuntersuchungen können im Wechsel zwischen Arzt und Hebamme stattfinden. Während der Vorsorgetermine - die ich ebenfalls als Hausbesuch durchführe - berate ich Sie zum Schwangerschaftsverlauf und untersuche Sie und Ihr Kind (Entwicklung der Gebärmutter, Lage des Kindes, Herztöne des Kindes).